
Haftung und Rechtsschutz gehören zusammen, vom Anstellungsvertrag, über die Schadenersatzabwehr bis zum Strafrechtsschutz.
Beratungsanfrage
Die persönliche unbegrenzte Haftung von Unternehmensleitungen von AGs und GmbHs für Schäden aufgrund von Managementfehlern hat sich über die Regulatorik sowie BGH-Rechtssprechung in den letzten Jahren deutlich verschärft.
Die Business Judgement Rules wurden von der Rechtsprechung weiterentwickelt und auch das Wirtschafts-Strafrecht ist von elementarer Bedeutung für die erworbenen Ansprüche aus Dienst-, Anstellungs- und Altersversorgungs-Vertragsregelungen.
Insbesondere das Zusammenspiel und Koordination von Vermögensschaden- und Rechtsschutzmandaten ist hoch komplex und hat z.B. für den stark regulierten Finanzmarkt zivil-, straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Fragestellungen.
Das Argument der ausgeschöpften Märkte hat im Rechtsschutz und Rechtsmarkt keinen Platz.
Die Rechtsschutzversicherung stagniert seit Jahren bei einer Haushaltsabsicherungsquote von nur 40 bis 43% und auch 3,3 Mio. Unternehmen warten auf eine qualifizierte Rechtsschutz-Ansprache und Absicherung – heute mit smarten Legal-Services und 24/7 Rechtsservice.
Die Learnings von den LegalTechs sind, das Recht smart und digital zu den Verbrauchern zu bringen ist, sie auf ihre Rechte und auch Rechtsrisiken aktiv hinzuweisen und schnelle Konfliktlösungen anzubieten sind.